Punctum Saliens GmbH
Punctum Saliens Gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich
Es gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind bei der Offertstellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere AGB. Wenn Sie eine Online-Bestellung endgültig abgeschickt haben, ist diese verbindlich.

Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts- und Auftragsangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.

Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Produktionsvertrag
Die Punctum Saliens GmbH verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Produkte zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Druckers für diese Daten besteht für die Punctum Saliens GmbH jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise ohne MWSt. Allfällig anfallende Transportkosten werden speziell ausgeweisen.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeits- vertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der Punctum Saliens GmbH und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Punctum Saliens GmbH. Sie kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Punctum Saliens GmbH berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fäl- ligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten.

Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Materialien, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Punctum Saliens GmbH unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Angaben und Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Punctum Saliens GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der benötigten Unterlagen und Informationen bei der Punctum Saliens GmbH und enden mit dem Tage, an dem die Produkte unsere Ateliers verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Lie- fertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Punctum Saliens GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Punctum Saliens GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Bei Terminüberschreitungen haftet die Punctum Saliens GmbH höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Liefergebiet
Lieferungen in alle Nationen die per normalem Postweg erreichbar sind. Bitte beachten Sie die zum Teil prohibititiven Versandkosten, wenn Sie an Adressen ausserhalb Europas liefern lassen wollen.

Mindestbestellwert
Es gibt keinen Mindestbestellwert. Bei Kleinbeträgen unter CHF 25.- kann ein Kleinmengenzuschlag zum Einsatz kommen. Ist das der Fall, wird der Betrag vor definitiver Auftragsvergabe klar ausgewiesen.

Versandkosten
Der Versandkostenanteil variiert und wird Ihnen jeweils transparent kommuniziert und stützt sich auf die normalen Kosten der Dienstleister plus auftragsspezifischem Versandmaterialzuschlag.

Versandpartner
Die Lieferungen werden mit der schweizer Post oder einem in Ihrem Land Verfügbaren Versandpartner durchgeführt und während den normalen Arbeitszeiten, gesendet. Bitte wählen Sie die Versandadresse so, dass jemand das Paket in Empfang nehmen kann.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Punctum Saliens GmbH berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Produktionsauftrag erteilt wird.

Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Punctum Saliens GmbH .

Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Produktionsvertrag vereinbart.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Punctum Saliens GmbH zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Punctum Saliens GmbH erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Punctum Saliens GmbH.

Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Um- bruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der Punctum Saliens GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Punctum Saliens GmbH .

Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist der Punctum Saliens GmbH frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbst- kostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.

Mängelrüge
Die von der Punctum Saliens GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

Haftungsbeschränkungen
Der Punctum Saliens GmbH übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Punctum Saliens GmbH keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Punctum Saliens GmbH nicht übernommen. Die Haftung der Punctum Saliens GmbH beschränkt sich auf von ihr verursachten Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Ablieferung oder Rückgabe von elektronisch erstellten und aufbereiteten Satz-/Bildinformationen an den Kunden wird ein kompletter Datenausdruck auf Papier mitgeliefert.

Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die der Punctum Saliens GmbH vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt die Punctum Saliens GmbH keine Haftung.

Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kon- troll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Punctum Saliens GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten kann keine Rechtswirkungen abgeleitet werden. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung der Punctum Saliens GmbH beschränkt sich auf grobes Verschulden.

Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für die Punctum Saliens GmbH nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der Punctum Saliens GmbH für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Bern. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Bern zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.


AGB Version 1.0
Bern, 20.1.2014